Das ist ein Spruch, den man oft im Strafverfahren hört, weil man an der falschen Stelle gespart oder vielleicht sogar gar keinen Rechtsanwalt konsultiert hat. Damit Ihnen das nicht geschieht, empfehle ich rechtzeitig einen Rechtsanwalt oder einen fachlich erfahrenen Strafverteidiger zu kontaktieren.
Rechtsanwälte und Strafverteidiger rechnen oftmals auf Stundensatzbasis ab. Das bedeutet, dass der Rechtsanwalt einen bestimmten Stundensatz mit Ihnen vereinbart und dann nach den erbrachten Arbeitsstunden mit Ihnen abrechnet.
Wenn Sie eine finanzielle Planungssicherheit bevorzugen, besteht die Möglichkeit mit dem Rechtsanwalt eine pauschale Vergütung für das gesamte Strafverfahren zu vereinbaren.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, nach der Gebührenordnung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen.
Unter bestimmten Umständen bin ich auch bereit Sie als Pflichtverteidiger zu vertreten.
Kontaktieren Sie mich, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.